Lieber Barberella Gast,
es gibt tolle News! Du wartest sehnsüchtig auf eine neue Haarfarbe oder einen neuen Schnitt, oder beides ? Ab dem 01. März sind unsere Barberella Aveda Salons wieder für dich da! Buche jetzt schon deinen Termin.
Wie schon nach dem letzten Lockdown möchten wir euch noch einmal über die gesetzlichen Auflagen der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) und unser Hygienekonzept informieren.
Um dir einen besseren Überblick über den Ablauf deines nächsten Salonbesuchs zu verschaffen, haben wir hier eine Liste mit den wichtigsten Änderungen für dich zusammengefasst:
1. Eingangsbereich/Wartebereich
1.1. In unseren beiden Salons gilt nach wie vor Mund-Nasen-Schutztragepflicht offizieller Zulassung und Bezeichnungen wie FFP2, N95 oder gleichwertigen Schutzklassen, für Mitarbeiter und Gäste gleichermaßen. Wir bitten dich, diese zu deinem nächsten Friseurtermin selbst mitzunehmen!
1.2. Bitte halte auch ausreichend Abstand zu den anderen wartenden Gästen vor dem Eingangsbereich.
1.3. Gäste mit Symptomen einer Infektion der Atemwege dürfen wir nicht behandeln. Betrete in diesem Fall den Salon nicht, um nicht nur dich, sondern auch die anderen Gäste und uns zu schützen.
1.4. Nach Betreten des Salons müssen die Hände unverzüglich gewaschen oder desinfiziert werden, verzichte daher auf das Händeschütteln. Desinfektionsmittel stellen wir dir selbstverständlich im Eingangsbereich wie auch an jedem Platz zur Verfügung.
1.5. Der Mindestabstand von 1,5 m im Bereich der Rezeption soll durch die Markierungen am Boden eingehalten werden, lediglich Friseur und Gast dürfen sich für die Dauer der Friseurtätigkeit einander nähern.
1.6. Garderobe muss vom Gast selber an- und ausgezogen werden.
2. Am Platz während des Friseuraufenthalts.
2.1. Durch unseren hohen Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel die Händehygiene der Beschäftigten und der Gäste, Handschuhtragen, Hände desinfizieren bzw. waschen – sowie Mund und Nase wie vorgeschrieben zu bedecken.
Ist es uns erlaubt Zeitschriften und Bewirtung weiter anzubieten.
2.2. Gesichtsnahe Dienstleistungen dürfen unter der Anwendung von Mund-Nasen-Schutz (FFP2) und Gesichtsvisiere angeboten werden.
3. Allgemein
3.1. Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden die Datenschutzerklärungen, die jeder Gast unterschreiben muss, zu Dokumentationszwecken herangezogen. Mit deiner Unterschrift stimmst du automatisch der Nutzung deiner Daten zu, andernfalls können wir dich rechtlich bedingt nicht bedienen.
3.2.Um das Infektionsrisiko so niedrig wie möglich zu halten, darfst du leider deinen Friseurtermin nur ohne Begleitperson wahrnehmen. Das gilt leider auch für unsere kleinen Gäste. Die Begleitperson kann jedoch unter Einhaltung des Mindestabstands vor dem Eingangsbereich warten.
3.3. Um das Infektionsrisiko im Salon selbst zu minimieren, werden Friseur- und Pausenräume ausreichend belüftet, ungeachtet der Witterungsverhältnisse. Wir entschuldigen uns vorab für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
3.4. Wir empfehlen die kontaktlose Bezahlung.
Wir hoffen auf dein Verständnis in dieser Zeit. Wir versprechen dir, dass du den Besuch in unserer Wohlfühloase nicht bereuen wirst!
Wir freuen uns auf dich!
Dein Barberella Team in München.