Die zuständige Handwerkskammer für Friseure hat die aktuellen Forderungen mitgeteilt.
Wir möchten unsere Mitarbeiter schützen und dir als Gast ein sicheres Gefühl geben, wenn du uns besuchst. Ab dem 24.04. gilt, wie von der Regierung beschlossen auch eine Testpflicht beim Friseur. Die neue Gesetzesregelung sieht vor, dass ein aktuelles negativ-Testergebnis vor deinem Termin vorzulegen ist.Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der Test kann leider nicht zu Hause gemacht werden. Du kannst entweder einen PCR-Test, einen attestierten Schnelltest oder einen Schnelltest bei uns kaufen und vor Ort machen. Hierfür müssten wir dir 5,50 € in Rechnung stellen und bitten dich 15 Min. vor deinem Termin zu erscheinen, damit genug Zeit bleibt dich im Anschluss zu verwöhnen.
Ausgenommen sind, vollständig geimpfte Personen (ab Tag 14 nach der abschließenden Impfung) und genesene Personen (mit PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist) werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt.
Wir hoffen du hast Verständnis. Falls du Fragen hast, kannst du uns gerne zu den aktuellen Öffnungszeiten telefonisch kontaktieren.
Wir freuen uns auf dich!
Dein Barberella Team in München.